Erlaubte Felgen- und Reifengrößen

Nicht jedes Fahrzeug trägt von Werk aus die Felgen, welche man sich als Nutzer wünscht. Zwar bieten fast alle Hersteller auch im Zubehörbereich individuelle Felgen bzw. Räder an, doch auch dieses Angebot ist meist recht beschränkt. Wer mehr möchte, muss auf den freien Handel ausweichen. Was Du in Sachen Räder und vor allem bei der Felgengröße beachten musst, erfährst Du in diesem Ratgeber.

Inhalt:

  1. Wo Du die Angaben zu den erlaubten Felgen- und Reifengrößen findest
  2. Die unterschiedlichen Felgenarten
  3. Wie werden Felgen korrekt gekennzeichnet?
  4. Fazit

Wo Du die Angaben zu den erlaubten Felgen- und Reifengrößen findest

Der erste Blick hinsichtlich der erlaubten Felgengrößen und Reifenabmessungen sollte in die Fahrzeugpapiere gehen - also in den Fahrzeugschein und in den Brief. Diese Dokumente werden inzwischen als Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 bezeichnet. Mittlerweile wird im KFZ-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) meist nur noch eine Reifengröße angegeben, weitere sind dann im Teil 2 vermerkt.

Achtung: Einige Fahrzeughersteller liefern bei bestimmten Modellen zusätzlich ein Datenblatt mit, auf dem weitere typgenehmigte Rad- und Reifenkombinationen bzw. Felgengrößen aufgeführt sind. Das Blatt solltest Du unbedingt aufbewahren, um bei Kontrollen und TÜV-Prüfungen auf der sicheren Seite zu sein.

Die unterschiedlichen Felgenarten

Felgen werden anhand verschiedener Faktoren in spezielle Arten eingeteilt. So spielt z. B. das Material eine wichtige Rolle - unterschieden wird hier insbesondere zwischen Stahl- und Alufelgen. Letztere lassen sich wiederum in verschiedene Kategorien einteilen.

Das Schöne an Aluminiumfelgen ist: Durch die Herstellungsverfahren (Gießen oder Schmieden) kann das Design besonders flexibel gestaltet werden. Diese Flexibilität verstärkt sich noch dadurch, dass die Felge ganz nach Wunsch 1-teilig, 2-teilig oder sogar 3-teilig ausgeführt werden kann. Worin die Vor- und Nachteile dieser Alufelgenformen bestehen und für welchen Zweck sich welches Rad am besten eignet, erfahren Sie hier.

Das klassische 1-teilige Alurad

Die klassische Alufelge bildet das 1-teilige Rad. Dieses besteht also – im wahrsten Sinne des Wortes - „aus einem Guss“, bzw. wird aus einem Aluminiumblock geschmiedet. Die Hauptvorteile liegen hier im einfachen und daher kostengünstigen Herstellungsprozess und in der sehr guten Festigkeit des Rades. Allerdings bringt die einteilige Bauweise auch Nachteile mit sich, z. B. bei Beschädigungen des äußeren Randes. In diesem Fall werden umfangreiche Reparaturarbeiten für vergleichsweise viel Geld fällig – wenn die betreffende Felge überhaupt noch zu retten ist.

1-teilige Aluräder gibt es heute sowohl von den Fahrzeugherstellern selbst (als Sonderzubehör) als auch im Zubehörhandel in unzähligen verschiedenen Größen und Designs. Teilweise sind solche Felgen schon für unter 100.- Euro zu bekommen.

Das 2-teilige Exklusivrad

Einen deutlich exklusiveren Status als die 1-teilige Alufelge besitzt das 2-teilige Rad, welches oft auch als Exklusivrad bezeichnet wird. Wir haben es hier also mit einer Felge zu tun, die aus zwei Teilen besteht, dem sogenannten Felgenbett und dem Stern (auch Kranz genannt). Beide Teile sind in der Regel durch einen Schraubenkranz verbunden.

Die Vorteile einer solchen Felge liegen auf der Hand. Im Falle eines Schadens, z. B. am Außenbett, muss nicht die gesamte Felge ersetzt werden, sondern nur das defekte Bauteil. Das spart Kosten und kann dem Besitzer insbesondere bei älteren und seltenen Rädern viel Ärger ersparen - nämlich dann, wenn keine neuen Kompletträder mehr auf dem Markt verfügbar sind.

3-teilige Alufelgen

Mit den 3-teiligen Alufelgen begeben wir uns in den Bereich besonderer Fahrzeuge, die z. B. im Motorsport oder im Hochpreissegment zu finden sind. An Serienfahrzeugen werden 3-teilige Alufelgen hingegen nur recht selten verbaut. 3-teilige Felgen bestehen aus einem Außen- und einem Innenbett sowie dem Felgenstern. Jedes Element kann separat ausgetauscht werden.

Wie werden Felgen korrekt gekennzeichnet?

Bei Felgen gilt das Gleiche wie bei Reifen. Nur die im Fahrzeugschein eingetragenen Größen dürfen auf dem eigenen Fahrzeug montiert und gefahren werden. Wichtig ist dabei auch die richtige Kombination von Reifen und Felgen. Ein Reifen, der für eine 16-Zoll-Felge ausgelegt ist, kann natürlich nicht auf eine 15-Zoll-Felge aufgezogen werden.

Wie kann man nun herausfinden, welche Felgengrößen erlaubt sind und welche nicht? Wieder hilft ein Blick in den Fahrzeugschein. Neben den Angabe zur Reifenbreite, des Höhen-Breiten-Verhältnisses und der Bauweise findet sich hier die Angabe der zulässigen Felge(n) in Zoll. Beispiel: 205/50 R 15 86V. Die 15 steht hier für eine Felgengröße von 15 Zoll.

Felgen Größen Information Felgendurchmesser Lochkreis

Des Weiteren können noch bestimmte genauere Bezeichnungen für den Felgentyp im Fahrzeugschein angegeben sein. Beispielsweise kann dort diese Kombination von Buchstaben und Zahlen stehen: 7J x 16 H 2 . Die erste Zahl steht für die Felgenbreite in Zoll. Das J steht für die so genannte Felgenhornausführung. Das X bezeichnet eine einteilige Tiefbettfelge, ein „-“ würde analog dazu für eine mehrteilige Flachbettfelge stehen. Die 16 bezeichnet den Felgendurchmesser in Zoll, hier also 16 Zoll. H2 steht für Doppelhump, gemeint sind damit die Erhöhungen, die ein Abrutschen des Reifens verhindern sollen. Ein Doppelhump erlaubt zu dem die Verwendung von schlauchlosen Reifen.

Zusätzlich kann noch beispielsweise „ET28“ hinter diesen Kennzeichnungen aufgeführt sein. Das Kürzel ET bezeichnet die Einpresstiefe und die Zahl dahinter die genaue Einpresstiefe in mm. Die Einpresstiefe kann auch mit einer negativen Zahl, also mit einem Minuszeichen davor angegeben werden.

Schlussendlich kann mit der Angabe „LK“ auch noch der Lochkreis angegeben werden, dieser wird zusätzlich noch mit genauer spezifizierenden Zahlen versehen, z. B. „4 x 100“. 4 x steht hier bei für die Anzahl der Löcher und die 100 für den Durchmesser des Lochkreises. Und wenn es der Hersteller ganz genau machen möchte, gibt er auch noch die Mittellochzentrierung mit dem Kürzel „MZ“ an. Diese wird auch als „Nabenbohrung“ bezeichnet. Damit ein Rad fachgerecht montiert werden kann, muss die Bohrung mit dem Außendurchmesser der Radnabe übereinstimmen.

Auch bei Felgen gilt: Montiert und gefahren darf nur das werden, was auch eingetragen ist. Wenn Du eine andere Felgengröße als die eingetragenen fahren möchtest, dann erkundige Dich bei Deinem Felgenhändler oder Hersteller nach den entsprechenden Gutachten für die Eintragung zum Fahrzeug.

Fazit

Damit Du unbeschwerten Spaß mit den neuen Felgen auf Deinem Wagen hast, müssen diese sowohl eintragungsfähig sein als auch auf das Fahrzeug passen. Wenn Du Probleme mit den Angaben in den Papieren und den Felgenbezeichnungen hast, lasse Dich unbedingt vom Fachmann beraten. Und denke daran: Mit Originalrädern bist Du immer auf der sicheren Seite!


Wähle jetzt Deine Automarke!